Zum Erwerb von scharfen Waffen: Genehmigung durch KVR und BSSB
Um eine Befürwortung (Waffenantrag beim KVR) zum Erwerb von scharfen Waffen durch das Schützenmeisteramt des PSSV zu erhalten sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Das neue Vereinsmitglied muss die nötige Zugehörigkeitsdauer (mindestens 1 Jahr) zum Verein beachten.
Das Vereinsmitglied muss regelmäßig am Schießbetrieb teilnehmen und zuerst mit Druckluftwaffen schießen, dort die Leistung zum Erwerb für das bronzene Leistungsabzeichen des DSB oder BSSB erbringen.
Dies wird durch das Führen eines Schießnachweises mit der Unterschrift der Standaufsicht bestätigt. Formulare für Schießnachweise sind beim 2. Schützenmeister erhältlich.
Scharfe Waffen bedürfen genauso der regelmäßigen Führung eines Schießnachweises um den Anforderungen des Waffengesetzes genüge zu leisten!
Bitte beachten: Der Schießnachweis wird ausschließlich von den Schießaufsichten unterschrieben!
Vor dem Großkaliberschießen muss regelmäßig mit einer KK-Waffe auf Niveau des bronzenen Leistungsabzeichens geschossen werden.
Zusätzlich zu den obigen Punkten sind zwingend ein Schießstandaufsichtslehrgang und die Prüfung zur Waffensachkunde nachzuweisen!