Antrag

Zur Aufnahme benötigen wir von Ihnen:

  1. Polizeiliches Führungszeugnis (nicht für Beamte, Soldaten und Richter)
    beim Kreisverwaltungsreferat (Einwohnermeldeamt) besorgen
  2. Zwei Paßbilder (bitte nicht vergessen)
  3. Eintrittserklärung und Formular für Bankeinzug (PDF)
  4. Nur für Minderjährige: Einverständiserklärung der Erziehungsberechtigten (PDF)
  5. Bitte beachten Sie die Angaben zu den Kosten.

Zum Erwerb von scharfen Waffen: Genehmigung durch KVR und BSSB

Um eine Befürwortung (Waffenantrag beim KVR) zum Erwerb von scharfen Waffen durch das Schützenmeisteramt des PSSV zu erhalten sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:

  • Das neue Vereinsmitglied muss die nötige Zugehörigkeitsdauer (mindestens 1 Jahr) zum Verein beachten.
  • Das Vereinsmitglied muss regelmäßig am Schießbetrieb teilnehmen und zuerst mit Druckluftwaffen schießen, dort die Leistung zum Erwerb für das bronzene Leistungsabzeichen des DSB oder BSSB erbringen.
  • Dies wird durch das Führen eines Schießnachweises mit der Unterschrift der Standaufsicht bestätigt. Formulare für Schießnachweise sind beim 2. Schützenmeister erhältlich.
  • Scharfe Waffen bedürfen genauso der regelmäßigen Führung eines Schießnachweises um den Anforderungen des Waffengesetzes genüge zu leisten!

Bitte beachten: Der Schießnachweis wird ausschließlich von den Schießaufsichten unterschrieben!

Vor dem Großkaliberschießen muss regelmäßig mit einer KK-Waffe auf Niveau des bronzenen Leistungsabzeichens geschossen werden.
Zusätzlich zu den obigen Punkten sind zwingend ein Schießstandaufsichtslehrgang und die Prüfung zur Waffensachkunde nachzuweisen!

Für das PSSV Schützenmeisteramt:
Thomas Ostermeier, 1. SM
Daniel Ruszin, 2. SM